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Über die Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg

Über die WVGE

Über die WVGE

Die Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg w. V. (WVGE) ist eine Selbstversorgergemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereines, dessen Mitglieder die Eigentümer der an das Netz der WVGE angeschlossenen und von ihr versorgten Grundstücke sind. Die von der Mitgliederversammlung am 20.11.1989 beschlossene Satzung wurde zuletzt geändert am 14.07.2021.

Die WVGE ist verpflichtet, die Grundstücke der im Gemeindegebiet lebenden Anwohner, mit Ausnahme des OT Voßmoor, im Rahmen der Satzung anzuschließen und mit Trinkwasser zu versorgen. Allerdings besteht für die Grundstückseigentümer kein Anschlusszwang an das Netz der WVGE. Zur Definition von „Grundstück im Sinne der Satzung“ wird auf § 2 (4) der Satzung verwiesen.

Der Verein gewährt der Gemeinde Escheburg das Recht zur Löschwasserentnahme sowie das Recht, vom Verein den Einbau bzw. die Anpassung und den Anschluss erforderlicher Einrichtungen zum Zwecke der Löschwasserversorgung zu verlangen. Einzelheiten werden durch einen Vertrag zwischen der Gemeinde Escheburg und der WVGE geregelt.

Zweck des Vereines

  • Versorgung der an das Versorgungsnetz angeschlossenen Grundstücke seiner Mitglieder mit Trinkwasser und die Sicherstellung der Löschwasserversorgung entsprechend des jeweils gültigen Vertrages mit der Gemeinde Escheburg. Eine Monopolstellung in der Trinkwasserversorgung beansprucht der Verein nicht.
  • Errichtung und Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen (Brunnen, Pumpenanlagen, Reinigungs- und Rohrleitungssystemen) und entsprechenden technischen Vorrichtungen, unter Beachtung des Stands der Technik und der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Historisches über die WVGE

Dietrich-Seeliger-Speicher
Abb.: Dietrich-Seeliger-Speicher

Chronik – Zur Entstehung und Entwicklung der Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg w. V. (WVGE)

Die Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg w. V. ist eine Selbstversorgergemeinschaft und hat in ihrer geschichtlichen Entwicklung zwei Beine: die Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg und die Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg-Ost.

Wasserversorgungs-gemeinschaft „West“

Wasserwerk West
Abb.: WW-West

Die Wasserversorgungsgemeinschaft „West“ entstand 1964 durch einen Notarvertrag, mit dem sich mehrere Landwirte Escheburgs zusammenschlossen, um durch den Aufbau eines kleinen Wasserwerks eine gemeinsame Wasserversorgung ihrer Höfe und vor allem der Gebiete zu ermöglichen, die sie für eine Wohnbebauung verkauft hatten. Bei diesen Gebieten handelte es sich im Wesentlichen um die heutigen Straßenzüge Götensberg, Fernsicht, Nachtigallenweg und Schöne Aussicht.

Die Käufer bzw. Eigentümer der neuen Baugrundstücke mussten für den Anschluss an das Netz der Wasserversorgungsgemeinschaft bereits damals eine Anschlussgebühr i.H. von DM 5.000,- zahlen. Diese Gebühr wurde 1987 auf DM 6.500,- angehoben. Für diese Beträge musste damals keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Nach Gründung der WVGE als wirtschaftlicher Verein (w. V.) 1989 musste für die Anschlussgebühr Mehrwertsteuer gezahlt werden. Deswegen wurde sie auf DM 6.100,- zzgl. Mwst. abgesenkt. 2006 wurde die Aufnahmegebühr erneut angepasst und beträgt derzeit € 4000;- zzgl. Mwst.

Die Anschlussgebühr ist der Anteil des angeschlossenen Grundstücks an den zentralen Einrichtungen der Wasserversorgungsgemeinschaft wie z.B.: die Wassergewinnung, -aufbereitung, -transport und dem Versorgungsnetz. Satzungsgemäß dürfen die Anschlussgebühren nur für den weiteren Ausbau, bzw. für Ersatzinvestitionen verwendet werden.

Das Wasserwerk entstand am Götensberg, wo es noch heute steht. Die eine Hälfte des Gebäudes wurde von der „Schleswag“ mit einer Trafostation belegt, in der anderen Hälfte waren die Wasseraufbereitungsanlagen untergebracht. Zu ihnen gehörten 2 kleine flache Brunnen (je 6 m³/h, 36, bzw. 40 m tief) und ein Filterkessel (14 m³/h). Die Druckhaltung erfolgte über einen Windkessel. Anfang der 70er Jahre wurde Brunnen 3 als Tiefbrunnen mit ca. 116 m Tiefe und 36 m³/h Förderkapazität gegenüber dem Wasserwerk gebohrt und die Filterkapazität durch zwei weitere Filterbehälter auf ca. 40 m³/h angehoben.

Zur Versorgung des Baugebietes „Lindenbreite“ wurde das Wasserwerk 1978/79 vergrößert und die Aufbereitungskapazität durch drei weitere Filter auf 70 m³/h angehoben. Die Druckhaltung wurde durch einen zusätzlichen Windkessel verbessert. 1987 wurde als weiterer Tiefbrunnen Brunnen 4 am unteren Ende des Götensberg mit 126 m Tiefe und 48 m³/h gebohrt.

Damit hatte die Wasserversorgungsgemeinschaft „West“ Ende 1989 eine Filterkapazität von 70 m³/h und 4 Brunnen von zusammen 96 m³/h Förderleistung. Das Versorgungsgebiet erstreckte sich auf das Ober- und Unterdorf westlich der Straße „Stubbenberg“. Die heutigen Straßenzüge „Rehmenkoppel“ und „Am Grüppental“ waren zu der Zeit noch nicht erschlossen. Die Wassergemeinschaft hatte nunmehr ca. 170 Mitglieder und versorgte mit einer Jahresproduktion von ca. 34.000 m³ knapp 700 Menschen.

Die Wasserversorgungsgemeinschaft „West“ wurde von einem Vertrauensmann geleitet, der alle 3 Jahre auf der Mitgliederversammlung bestimmt wurde. Diese Funktion nahm seit Ende der 1960er Jahre Herr Walter Groth mit einer dreijährigen Unterbrechung wahr. Er hat nicht nur den Aufbau und den Ausbau der technischen Einrichtungen geplant und geleitet, er hat auch eigenhändig die wöchentliche Wartung der Anlagen vorgenommen und darüber hinaus die gesamten verwaltungstechnischen und kaufmännischen Aufgaben erledigt. Und er war in ständiger Rufbereitschaft für den Fall von Störungen. Herr Groth hat über mehr als 20 Jahre bis Ende 1990 eine außerordentliche Leistung im Dienste der Gemeinschaft erbracht!

Die Wasserversorgungsgemeinschaft „West“ hatte bis dahin zwar schon mehrere Millionen Mark investiert, bekam aber in dieser Rechtsform als Selbstversorgergemeinschaft, die nur durch Notarvertrag zusammengebunden war, zunehmend rechtliche Probleme. Sie war in dieser Form nicht rechtsfähig, konnte keine Verträge abschließen, vor Gericht keine Rechtsstreitigkeiten austragen, bei den Banken keine Kredite oder Zwischenkredite zur Finanzierung der Ausbaumaßnahen erhalten und trotz der Tatsache, dass sie große Teile des Dorfes mit Trinkwasser versorgte, von der Gemeinde keine Bestandsgarantie erhalten.

Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, überführten im November 1989 die bisherigen Mitglieder durch Beschluss einer Gründungsversammlung die „Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg WVGE“ in einen wirtschaftlichen Verein (w.V.). Im Gegensatz zu den eingetragenen Vereinen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, und die durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangen, ist der Zweck eines wirtschaftlichen Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Er erhält seine Rechtsfähigkeit durch Verleihung durch das zuständige Landesministerium, in unserem Fall durch das Innenministerium Schleswig-Holsteins. Der Verein erhält den Zusatz „w. V.“. Er unterliegt der Aufsicht des Ministeriums, das insbesondere der Satzung und ihren Änderungen zustimmen muss.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein war die Präambel der neuen Satzung, mit der sich der Verein verpflichtete, alle im Gemeindegebiet (ohne Vossmoor) lebenden Anwohner mit Trinkwasser zu versorgen und die Grundstücke der Mitglieder im Rahmen ihrer Satzung anzuschließen. Dies bedeutet im Klartext, dass die WVGE alle Grundstücke anschließen und mit Trinkwasser versorgen muss, wenn der Eigentümer dies wünscht und Mitglied der WVGE wird. Dies bedeutet aber andererseits nicht, dass für den Grundstückseigentümer ein Anschlusszwang an das Netz der WVGE existiert. Es ist ihm seitens der WVGE freigestellt, eine Eigenversorgung aufzubauen und zu unterhalten. Die WVGE hat daher in ihrem Vertrag mit der Gemeinde vom April 2000 noch einmal ausdrücklich anerkannt, dass sie Brunnen und andere Einrichtungen zur Gewinnung von Brauchwasser nicht anfechten wird.

Mit der Neugründung der WVGE als wirtschaftlicher Verein und mit der Satzung, der Gebührenordnung und den Technischen Anschlussbedingungen, die alle drei von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, hat sie eine solide und tragfähige rechtliche Basis für ihre Tätigkeit erhalten. Sie wird nunmehr von einem mehrköpfigen, ehrenamtlich tätigen Vorstand geleitet, in dem der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde geborenes Mitglied ist, und somit direkt die Interessen der Gemeinde vertreten kann.

Wasserversorgungs-gemeinschaft „Escheburg-Ost“

Wasserwerk Ost
Abb.: WW-Ost

Nachdem im Frühjahr 1993 auf Betreiben der Gemeinde und zur Absicherung der Versorgung in Escheburg-Ost von der WVGE w. V. eine Verbindungsleitung zwischen den beiden Netzen geschaffen worden war, trat die „Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg-Ost“ geschlossen mit 39 Mitgliedern und mit Wirkung zum 1.1.1994 der „Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg w. V.“ bei.

Auch die „Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg-Ost“ wurde von einem Vertrauensmann geleitet. Diese Funktion wurde bis zur Verschmelzung mit dem wirtschaftlichen Verein von Herrn Werner Leidecker wahrgenommen. Auch er trug fast allein die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb des Wasserwerks an der Bergsiedlung und für die verwaltungstechnischen und kaufmännischen Aufgaben!

Durch die Verschmelzung der beiden Wasserversorgungsgemeinschaften speisten nun zwei Wasserwerke in ein gemeinsames Netz. Dies diente der Versorgungssicherheit. Dennoch zeigte sich zunehmend, dass durch die starke Bevölkerungszunahme infolge der Baugebiete „Rehmenkoppel“ und „Am Grüppental“ der Wasserverbrauch so stark stieg, dass der Wasserdruck dort nur noch schwer zu halten war. Glücklicherweise gab 1994 die „Schleswag“ die Trafostation in dem gemeinsamen Gebäude am Götensberg auf. Im Rahmen einer Sanierung beider Wasserwerke in den Jahren 1993-1995 wurde durch Beseitigung der Trennwand der Raum für eine Druckerhöhungsstation gewonnen, mit der nun endlich ausreichende Druckverhältnisse im Oberdorf hergestellt werden konnten. Mit dieser Maßnahme wurde das Netz in die Bereiche Hochdruck (Oberdorf) und Niederdruck (Unterdorf) geteilt. Sie sind durch geschlossene und gesicherte Schieber voneinander getrennt.

Nachdem 1994 z.T. umfangreiche Erneuerungen an den Wasserwerken vorgenommen worden waren und auch weiterhin mit einer stark wachsenden Bevölkerungszahl in Escheburg zu rechnen war, wurde der Arbeitsbereich Wasserwirtschaft und Wasserversorgung an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) von der WVGE beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der technischen Einrichtungen in den beiden Wasserwerken zu erstellen, sowie eine Wasserbedarfsprognose für das Versorgungsgebiet der Gemeinde Escheburg aufzustellen.

Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass bezüglich der satzungsgemäßen reinen Trinkwasserversorgung erst nach dem Jahr 2000 Erweiterungen an der Kapazität in den Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen vorgenommen werden müssen. Zur Deckung des Löschwasserbedarfs, die nach Wünschen der Gemeinde durch die WVGE im Jahr 2000 zusätzlich zu den satzungsmäßigen Aufgaben übernommen wurde, wird in der Studie festgestellt, dass bereits 1995 in allen Bereichen die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichten.

Um ausreichend Trink- und Löschwasser zur Verfügung stellen zu können, begann die Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg im Jahr 2000 nach Vertragsabschluss mit der Gemeinde, mit der Umrüstung der technischen Versorgungseinrichtungen auf den so genannten Speicherbetrieb. In dem Vertrag wurde auch eine Beteiligung der Gemeinde an den Kosten vereinbart.

Durch den Bau eines Reinwasserbehälters (Speichers), aus dem Trink- und Löschwasser ins Netz gefördert wird, konnte auf die Erweiterung der Brunnen- und Filterkapazitäten verzichtet werden. Die Brunnenpumpen fördern über die vorhandenen Filteranlagen nicht mehr direkt ins Netz, sondern in den Reinwasserbehälter, welcher im Oberdorf am nordwestlichen Ortsrand von Escheburg errichtet wurde.

Ganz besonders dankt die WVGE Herrn Dietrich Seeliger, der die Wasserversorgungsgemeinschaft in ihrer heutigen Form maßgeblich geprägt hat!
Er begleitete die Wasserversorgungsgemeinschaft seit 1978 zunächst als stellvertretender Vertrauensmann und erarbeitete 1989 u.a. mit dem damaligen Bürgermeister Rainer Bork und dem Notar Dr. Moritz eine neue Satzung, die bis heute Gültigkeit hat.
Seit 1990 gehörte er ohne Unterbrechung als 2. Vorsitzender/Techn. Vorstand dem dreiköpfigen Kernvorstand der neu gegründeten „Wasserversorgungsgemeinschaft Escheburg w. V.“ bis Mitte 2005 an, begleitete einen großen Teil der Bebauungspläne der Gemeinde Escheburg und war in seiner Funktion der Hauptansprechpartner für den Planungsausschuss der Gemeinde und der Bauträger.
In seine Amtszeit fiel der generelle Umbau des Wasserwerks West 1992, die Fusion mit der Wasserversorgung Ost 1994, und die Erstellung der Studie „WVGE 2000“ durch die TUHH in den Jahren 1995-1997.
Des Weiteren war der Bau des neuen Speichers, zur Versorgung Escheburgs mit Trink- und Löschwasser und die Umrüstung aller Anlagen auf eine rechnergestützte Betriebsüberwachung, verbunden mit dem Vertrag zwischen der Gemeinde und der WVGE im Jahre 2000, eine große Herausforderung, der Herr Seeliger sich stellte und in seiner Amtszeit realisiert wurde.
Satzungsgemäß schied Herr Seeliger 2005 altersbedingt aus dem Vorstand der WVGE aus. Die Mitgliederversammlung wählte ihn in den Beirat, der ihn zu seinem Vorsitzenden bestimmt hat. Anlässlich des Ausscheidens von Herrn Seeliger aus dem Vorstand der WVGE wurden auf der Mitgliederversammlung 2005 seine Verdienste für eine zukunftssichere, moderne Trink- und Löschwasserversorgung in Escheburg gewürdigt. Als Anerkennung hierfür wurde dem in seiner Amtszeit errichteten und in Betrieb genommen Trink- und Löschwasserspeicher sein Name gegeben. Als sichtbares Zeichen befindet sich an der Außenseite des Speichers eine Tafel mit der Aufschrift „Dietrich Seeliger Speicher, erbaut 2003“.

Aufgrund des absehbaren Ausscheidens Herrn Seeligers aus dem Vorstand, machte sich der Vorstand bereits frühzeitig Gedanken um die zukünftige Struktur und den Fortbestand der WVGE. Grund hierfür war die Erkenntnis, dass durch das Wachsen der WVGE sowohl die technischen, als auch die kaufmännischen Anforderungen durch einen ausschließlich ehrenamtlichen Vorstand nicht mehr geleistet werden können. Untersucht wurden vier Alternativen:

Als mit Abstand günstigste Möglichkeit ergab sich die interne Lösung mit der Einstellung eines Geschäftsführers und Betriebstechnikers in einer Person. Dieses wurde der Mitgliederversammlung im Juni 2004 zur Abstimmung vorgetragen, und mit großer Mehrheit bei nur wenigen Gegenstimmen angenommen. Der neu bestellte Geschäftsführer trat im Januar 2005 in die Dienste der WVGE.

Wasseraufbereitung

Die Aufbereitung des Grundwassers erfolgt nach folgendem Verfahrensablauf:
  • Grundwasserförderung
  • Belüftung
  • Filtration

Das von den Brunnenpumpen geförderte Grundwasser erreicht das Wasserwerk in einer Druckleitung DN 100. Dort wird es auf alle Filter gleichmäßig verteilt. Sämtliche Filter werden parallel gefahren und dienen der Enteisenung und Entmanganung des Rohwassers.

Vor jedem einzelnen Filterbehälter wird das Rohwasser in Luftmischern mit Sauerstoff angereichert. Gleichzeitig mit dem Betrieb der Brunnenpumpen erfolgt die Luftbeimischung durch Luftmischer mit einem Druck von 5 bar. Die zugeführte Luftmenge wird gemessen und über Feinregulierventile eingestellt. Durch den mit der Luft zugeführten Sauerstoff wird das im Rohwasser befindliche Eisen und Mangan oxydiert. Eisen- und Manganoxyd fallen als Feststoff aus und werden in den Kiesbettfiltern zurückgehalten.

Die Filter werden wöchentlich gespült. Das stark mit Eisen- und Manganoxyd angereicherte Spülwasser wird in die Absetzbecken bei den Wasserwerken geleitet. Dort setzen sich Eisen- und Manganoxyd ab. Das so geklärte Spülwasser wird nach ca. 24 Stunden in die öffentlichen Vorfluter für Oberflächenwasser geleitet.

Sämtliche Filterbehälter sind mit automatischen sowie manuellen Entlüftungseinrichtungen bestückt, die die überschüssige Luft abblasen.

Filteranlage
Das nachfolgende Fließschema stellt das WW-Ost von den Brunnen über die Filter und den Behältern bis zum Wasserwerksausgang dar. Die Beprobung des Trinkwassers, das periodisch nach der Trinkwasserverordnung analysiert wird, erfolgt direkt an den Entnahmestellen an den Filtern und am Werksausgang.
Fließschema Wasserwerk Ost
Bild 3: Fließschema Wasserwerk Ost

Wasserspeicherung und –verteilung

Das in den Wasserwerken aufbereitete Wasser wird in den Trink- und Löschwasserspeicher gefördert. In dem Speicher mit seinen beiden Behältern und einer Gesamtkapazität von 600 m3 wird immer eine Reserve von 300 m3 vorgehalten. Diese Reserve dient zum einen als Löschwasserreserve (Mindestens 100 m3) und eine Trinkwasserreserve für ca. einen Tag für den Fall, dass ein Ausfall in der Wassergewinnung oder -aufbereitung den Füllvorgang verzögert. Jeweils um Mitternacht wird mit dem Füllvorgang begonnen. Unter Berücksichtigung der Restmenge, die über der Mindestreserve noch verfügbar ist, wird immer die Differenzmenge zum Tagesverbrauch des Vortages eingespeist. Sollte diese Menge nicht ausreichend sein und im Laufe des Tages die Marke der Mindestreserve erreicht werden, wird nachgespeist.

Aus dem Speicher wird das Wasser in das Netz eingespeist. Dazu stehen im Speichergebäude zwei drehzahlgeregelte Druckerhöhungsanlagen zur Verfügung. In das Hochdrucknetz (Oberdorf) wird mit einem Werksausgangsdruck von 6 bar und einer Kapazität von bis zu 80 m3/h, in das Niederdrucknetz (Unterdorf) mit einem Werksausgangsdruck von 4 bar und einer Kapazität von bis zu 48 m3/h eingespeist.

Der niedrigere Werksausgangsdruck für das Niederdrucknetz ergibt sich daraus, dass durch den großen geodätischen Höhenunterschied zu den tiefsten Lagen im Unterdorf von ca. 50 m ein zusätzlicher Druck von 5 bar hinzukommt, so dass dort Netzdrücke von bis zu 9 bar resultieren. Daher müssen die Hausanschlüsse im Unterdorf einen Druckminderer haben, der den Druck im Hausnetz auf 6 bar begrenzt.

Löschwasserfall

Für den Löschwasserfall muss den Löschfahrzeugen an der Entnahmestelle ein Mindestnetzdruck von 1,5 bar und eine Mindestentnahmekapazität von 48 m3/h zur Verfügung stehen. Für das Hochdrucknetz ist diese Anforderung durch die zugehörige Druckerhöhungsanlage abgedeckt. Für das Niederdrucknetz ist diese Anforderung durch die Druckerhöhungsanlage für fast alle Bereiche abgedeckt. Nur in den Hochlagen der Bergsiedlung kann die Druckerhöhungsanlage bei der großen Entnahmemenge den Mindestdruck an der Entnahmestelle allein nicht halten. Daher ist das Wasserwerk ständig im „Stand-by“-Betrieb auf das Niederdrucknetz geschaltet, so dass es im Löschwasserfall zusätzlich Wasser ins Netz einspeist und so der Mindestdruck auch in den Hochlagen der Bergsiedlung eingehalten wird.

Druckerhöhungsanlage
Bild 4: Druckerhöhungsanlage

Organe der WVGE

Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender

Michael Hartwich
Dipl. Betriebswirt

Technischer Vorstand

Björn Fiebeler
Industriemeister

Finanzvorstand

Andreas Gober
Kaufmann

Beisitzer technischer Vorstand

Götz Rosanowski
Dipl. Ingenieur

Beisitzer Finanzen

Sascha Tammling
Kaufmann

Geborenes Mitglied

Olga Heidebrecht
Bürgermeister

Geschäftsführer

Thomas Holtkamp

Beiratsmitglieder

Vorsitzender

Dr. Erich Fuhrt

Mitglied

Daniel Bauer

Mitglied

Peter Hiersekorn

Mitglied

Wolf-Rüdiger Busch

Mitglied

Regina Franke