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Trinkwasser
versorgung

Über unser Wasserwerk

Die WVGE betreibt 3 Tiefbrunnen. Die Brunnenpumpen fördern das Rohwasser zur Aufbereitung (Reduktion des Eisen- und Mangangehalts) in die beiden Wasserwerke „Wasserwerk-West“ am Götensberg und „Wasserwerk-Ost“ in der Bergsiedlung und weiter als Trinkwasser in den Trink- und Löschwasser-Speicher („Dietrich-Seeliger-Speicher“ in der Feldmark, nördlich der Lindenbreite). Dieser Vorgang findet in der Regel in den Nachtstunden statt, wobei zunächst nur die Menge gefördert wird, die am Vortag verbraucht wurde. Die Füllstandsregelung ist so eingestellt, dass immer eine Trink- und Löschwasserreserve von ca. 300 m3 verfügbar ist.

Zwei Druckerhöhungsanlagen im Speichergebäude speisen bedarfsabhängig das Trinkwasser aus den beiden Speicherbehältern in das Hochdruck-Netz (Oberdorf), bzw. Niederdrucknetz (Unterdorf). Eine Besonderheit des Versorgungsnetzes besteht in dem großen geodätischen Höhenunterschied von ca. 50 m (entspricht ca. 5 bar) zwischen dem Hochdruck- und dem Niederdrucknetz. Die beiden Netzabschnitte sind daher gegeneinander geschlossen und gesichert. In das Niederdrucknetz wird zusätzlich während eines Feuerlöschfalles aus dem Wasserwerk-Ost eingespeist.

Der Tagesbedarf liegt derzeit im Durchschnitt bei 250 m3, kann aber im Sommer Spitzenwerte von ca. 600 m3 erreichen. Die Jahresproduktion liegt bei 110.000 m3.

Das Wasserversorgungsnetz hat eine Gesamtlänge von ca. 13 km und wird sowohl als Ring-, als auch als Verästelungsnetz betrieben. Die Leitungen bestehen durchgängig aus PVC, mit Ausnahme einer ca. 100 m langen PE-Leitung.

Kontakt
Wasserversorgungsgemeinschaft
Escheburg w.V.

Dorfplatz 2
21039 Escheburg

Technische Anschlussbedingungen

Die Hausanschlussleitungen sowie die Wasserzählanlagen auf den einzelnen Grundstücken sind im Auftrag der Grundstückseigentümer unter Beachtung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Technische Anschlussbedingungen herzustellen. Sie verbleiben im Eigentum und in Verantwortung der Grundstückseigentümer, mit Ausnahme der auf öffentlichem Grund liegenden Abschnitte, die nach Abnahme in das Eigentum und in die Verantwortung der WVGE übergehen.