Skip to main content

Aufnahme-/ Anschlussgebühr

Die Anschlussgebühr ist die anteilige Einlage für die gemeinsam genutzten Anlagen der zentralen Wasserversorgung.

Die Höhe der Aufnahme-/Anschlussgebühr richtet sich nach der Anzahl der anzuschließenden Grundstücke des Mitglieds und der darauf errichteten Wohneinheiten.

Die Basisanschlussgebühr beträgt derzeit pro Grundstück mit bis zu zwei Wohneinheiten € 4.000,00 zzgl. Mwst.

Für Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte mit mehr als zwei Wohneinheiten ist ab der dritten Wohneinheit für jede weitere Wohneinheit ein Anschlussbeitrag in Höhe von 31,25 % des Anschlussbeitrages zu zahlen.

Sollte eine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt in eine Eigentumswohnung (Grundstück im Sinne der Satzung) umgewandelt werden, entfällt die Zahlung eines neuen Anschlussbeitrages, sofern dem Mitglied zum Zeitpunkt der Umwandlung die Mitgliedsrechte bzw. Anschluss- und Versorgungsrechte nicht unterbrochen (s. § 9a) oder entzogen (s. § 9) sind. Diese Regelung gilt für alle Wohnungen, die nach dem 15.02.2011 angeschlossen wurden, (s. auch Satzung § 3(2)a) 2. Abs.).

Kontakt
Wasserversorgungsgemeinschaft
Escheburg w.V.

Dorfplatz 2
21039 Escheburg

Umlagen für Investitionsvorhaben

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können, nur in Verbindung mit einem bestimmtem Bau- oder Erweiterungsvorhaben des Vereins oder zur Deckung von Verlusten, z.B. durch Notmaßnahmen, Umlagen gefordert werden. Die Umlage wird je angeschlossenem Grundstück unter Berücksichtigung der darauf errichteten Wohneinheiten erhoben.

Die Basisumlage darf im Einzelfall den Betrag von 15% des Anschlussbeitrages nicht übersteigen.

In der bisherigen Geschichte der WVGE wurde noch keine Umlage erhoben. Selbst der mehr als eine Million EURO teure Bau des „Dietrich-Seeliger-Speichers“ und die Modernisierung der Wasserwerke wurden aus den Rücklagen finanziert.

Wassergeld

Zur Deckung der Kosten für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers, für die Verwaltung, sowie für die Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen werden Wasserbezugsgebühren erhoben. Sie betragen z.Zt. 2,25 €/m³. Zusätzlich ist die vom Land Schleswig Holstein erhobene Grundwasserabgabegebühr in Höhe von 0,12 €/m³ zu zahlen. Auf den Gesamtbetrag wird die Mehrwertsteuer für Lebensmittel von derzeit 7% erhoben. Eine Grundgebühr wird z.Z. nicht gefordert. Ebenso werden keine monatlichen Abschlagszahlungen erhoben.

Da die WVGE satzungsgemäß keine Gewinne erwirtschaften darf, tritt der Vorstand gegen Ende jeden Jahres zusammen und prüft, ob der von der Mitgliederversammlung beschlossene Wasserbezugspreis für einen ausgeglichenen Jahresabschluss in Anspruch genommen werden muss oder ob dafür ein reduzierter Preis ausreichend ist. Die folgende Graphik zeigt, dass oftmals ein reduzierter Wasserpreis zu einem ausgeglichenen Jahresabschluss ausgereicht hat.

Wasserpreisentwicklung

Wasserpreisentwicklung

Wasserpreisentwicklung

Hier dargestellt ist die Entwicklung des Wasserpreises der letzten 10 Jahre. Die weißen Balken stellen den von der Mitgliederversammlung genehmigten Wasserpreis und die roten den tatsächlichen, vom Vorstand beschlossenen und abgerechneten Wasserpreis dar.