Die Anschlussgebühr ist die anteilige Einlage für die gemeinsam genutzten Anlagen der zentralen Wasserversorgung.
Die Höhe der Aufnahme-/Anschlussgebühr richtet sich nach der Anzahl der anzuschließenden Grundstücke des Mitglieds und der darauf errichteten Wohneinheiten.
Die Basisanschlussgebühr beträgt derzeit pro Grundstück mit bis zu zwei Wohneinheiten € 4.000,00 zzgl. Mwst.
Für Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte mit mehr als zwei Wohneinheiten ist ab der dritten Wohneinheit für jede weitere Wohneinheit ein Anschlussbeitrag in Höhe von 31,25 % des Anschlussbeitrages zu zahlen.
Sollte eine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt in eine Eigentumswohnung (Grundstück im Sinne der Satzung) umgewandelt werden, entfällt die Zahlung eines neuen Anschlussbeitrages, sofern dem Mitglied zum Zeitpunkt der Umwandlung die Mitgliedsrechte bzw. Anschluss- und Versorgungsrechte nicht unterbrochen (s. § 9a) oder entzogen (s. § 9) sind. Diese Regelung gilt für alle Wohnungen, die nach dem 15.02.2011 angeschlossen wurden, (s. auch Satzung § 3(2)a) 2. Abs.).