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Qualität unseres Trinkwassers

Wasserqualität

Regelmäßige chemische, sowie bakteriologische Untersuchungen durch ein qualifiziertes Labor und ständige Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt zeigen das hohe Qualitätsniveau des Trinkwassers. Der Kunde erhält ein einwandfreies Lebensmittel. In Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wurden Grenz- und Richtwerte für die Wasserinhaltsstoffe festgelegt, die in Zusammenarbeit von Wasserwerken, Wissenschaft und Behörden ermittelt worden sind. Grenzwerte sind höchstzulässige Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser. Die Werte sind so bemessen, dass die menschliche Gesundheit auch bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt werden kann.

Wasserhärte

Wasserhärte nach EU-Bestimmungen in der Gemeinde Escheburg (ohne OT Vossmoor)

Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, ist die nach der Wasserhärte. Dieser Wert ist z. B. für den Betrieb von Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Kaffeeautomaten wichtig. Die Wasserversorger unterscheiden drei Härtebereiche (nach EU- Bestimmung):

Härtebereich

Wasserhärte (mmol/l)

Härtegrad (°dH)

weich

kleiner 1,5

kleiner 8,4

mittel

1,5 bis 2,5

8,4 bis 14

hart

größer 2,5

größer 14


Die Wasserhärte wird europaweit in Millimol je Liter definiert. (1 mmol = 1/1000 mol.) Je mehr Calcium und Magnesium das Wasser enthält, desto härter ist es.
Unser Trinkwasser
hat den Härtebereich mittel und liegt nach alter Bezeichnung (Grad deutscher Härte) bei 9,0° dH.

Kontakt
Wasserversorgungsgemeinschaft
Escheburg w.V.

Dorfplatz 2
21039 Escheburg

Wasseranalysen

Ergebnisse der periodischen und routinemäßigen Trinkwasseranalyse der WVGE

Wasserwerk West Ausgang (Götensberg):

Wasserwerk Bergsiedlung Ausgang

Den ausgewiesenen Messwerten liegt eine Messung aus dem September 2022 zugrunde.

*Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung

Hinweise und Empfehlungen:

Durch stagnierendes Wasser wird die Vermehrung von Keimen in den Leitungen begünstigt. Es kann aber auch zur Anreicherung von Stoffen kommen, die aus den Rohrleitungen stammen. Daher sollten alle Entnahmestellen regelmäßig (möglichst alle drei Tage) benutzt werden. Insbesondere auf selten genutzte Anlagenteile, wie z.B. Außenzapfstellen, selten benutzte Duschen, Entlüftungsleitungen, nasse Feuerlöschleitungen u.s.w. ist zu achten. 

 Die VDI 6023, in der derzeit gültigen Fassung, sieht hierzu Folgendes vor: 

  • Bei Anlagen oder -teilen, die länger als drei Tage nicht genutzt werden, ist bei Wiederinbetriebnahme das Stagnationswasser vollständig auszutauschen (mindestens bis zur Temperaturkonstanz ablaufen lassen). 
  • Bei Anlagen oder –teilen, die länger als 4 Wochen nicht genutzt werden, sind die Leitungen abzusperren, und bei Inbetriebnahme ist das Wasser vollständig auszutauschen. 
  • Bei Anlagen oder –teilen, die länger als 6 Monate nicht genutzt werden, sind die Leitungen abzusperren, und bei Inbetriebnahme ist das Wasser vollständig auszutauschen. Darüber hinaus sollten mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des Trinkwassers durchgeführt werden. 
  • Trinkwasseranlagen, die dauerhaft nicht genutzt werden, sind zurückzubauen.